Teilnahmebestimmungen

  • insieme Zürich wählt die Teilnehmenden zusammen mit der Hauptleitung sorgfältig aus und beurteilt jede Anmeldung individuell. Für uns ist es wichtig, dass die Gruppen gut zusammenpassen, um für alle angenehme Ferien zu ermöglichen.
  • Die Teilnahme an einer Ferienwoche im Ausland setzt eine besuchte Ferienwoche von
    insieme Zürich in der Schweiz voraus.
  • Die Mehrheit unserer Unterkünfte sind nicht barrierefrei. Somit können wir Teilnehmende, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, nur in den entsprechend gekennzeichneten Ferienangeboten und nach Kapazitätsmöglichkeiten berücksichtigen.
  • Spezifische Nachtbetreuung bieten wir in unseren Ferienangeboten nicht an.
  • In allen unseren Angeboten findet eine 1:2 Betreuung statt. Für Gäste, welche eine 1:1 Betreuung benötigen, ist mit der Geschäftsstelle vorgängig Rücksprache zu nehmen und die Möglichkeiten und Bedingungen, wie Zusatzkosten, abzuklären.
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    Anmeldungen

  • Die Anmeldung für ein Ferienangebot muss schriftlich (per Post / Email / Internetformular) erfolgen. Nach genauer Abklärung bestätigt insieme Zürich die Teilnahme für ein Ferienangebot schriftlich oder bietet mögliche Alternativen an. Die Anmeldung für ein Ferienangebot ist erst definitiv, wenn wir im Besitz eines aktuellen Fragebogens sind und Sie eine schriftliche Bestätigung von insieme Zürich erhalten haben.
  • Teilnehmende erhalten einen Fragebogen zur Ermittlung des persönlichen Betreuungsbedarfs. Dieser Fragebogen ist vor jeder weiteren Ferienwoche zu aktualisieren!
  • Eine Mitgliedschaft (Fr. 120.- pro Jahr) lohnt sich. Nichtmitgliedern verrechnen wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von Fr. 95.- pro Ferienangebot.
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    Fragebogen

  • und wahrheitsgetreu ausgefüllte Fragebogen sind die Voraussetzung für eine optimale Betreuung während der Ferienwoche. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss aus der Ferienwoche oder zum Abbruch führen. Wenn insieme Zürich sich für einen Ausschluss aus einer Ferienwoche entscheiden muss, ist der Gast auf eigene Kosten am Ferienort abzuholen und erhält keine Rückvergütung der Ferienkosten.
  • Die von den Bezugs- bzw. Betreuungspersonen ausgefüllten Fragebogen müssen mindestens 14 Tage vor Abreise unterschrieben in der Geschäftsstelle insieme Zürich vorliegen. Ansonsten kann der Ferienteilnehmende aus Haftungsgründen vom Ferienangebot ausgeschlossen werden, wobei die Annullationsbedingungen zur Anwendung kommen.
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    Reise

  • Die Reiseunterlagen werden ca. 4 Wochen vor Ferienbeginn versendet. Die Rechnung ist vor Ferienantritt zu begleichen.
  • Die An- und Rückreise eines Ferienangebotes gilt ab/bis Zürich und ist grossteils im Preis inbegriffen. Der Transport wird mit einem Car oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln organisiert.
  • Werden Teilnehmende am Ankunftsort nicht abgeholt, wird insieme Zürich die Heimfahrt mit dem Taxi zu Lasten der Teilnehmenden veranlassen.
  • Wenn ein Ferienangebot wegen höherer Gewalt nicht erfüllt werden kann, haftet insieme Zürich gegenüber dem Feriengast nicht.
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    Fotos

  • Nach den Ferien ist vor den Ferien! In unseren Ferienangeboten aufgenommene Fotos können von insieme Zürich für Drucksachen und im Internet verwendet werden. Falls dies nicht erwünscht ist, bitte dies insieme Zürich schriftlich mitteilen. Wir werden dies natürlich berücksichtigen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden sind.
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    Annullation

  • Eine Annullierung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt diese bis 60 Tage vor Beginn der Reise, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 120.-.
    59 – 30 Tage vor Abreise: 50 % des Ferienbetrags
    29 – 15 Tage vor Abreise: 70 % des Ferienbetrags
    14 – 0 Tage vor Abreise: 100 % des Ferienbetrags
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    Wir empfehlen allen Teilnehmenden eine Reiseannullationsversicherung bei einem
    Versicherungsunternehmen oder die insieme-Reisegarantie abzuschliessen.


    insieme-Reisegarantie

  • insieme Zürich bietet eine «insieme»-Reisegarantie zu Fr. 139.- für unvorhergesehene Reiseannullation an, wie Unfall, Krankheit, unerwartete medizinische Situationen, Covid- Erkrankung und deren Folgen, wie Quarantäne, Symptome oder Unsicherheit, kurzfristiger Stellenantritt oder Umzug. Bei Unfall und Krankheit ist ein Arztzeugnis vorzuweisen.
  • Die Reisegarantie gilt für Ferien in der Schweiz (nicht für Auslandreisen) und ist das ganze Jahr 2025 gültig. Diese muss spätestens bei der Anmeldung der Ferien abgeschlossen sein. Ansonsten ist die Reisegarantie ungültig.
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    Versicherung

  • Personen- und Sachversicherungen sind ausschliesslich Sache der Teilnehmenden respektive deren Rechtsvertreter. insieme Zürich übernimmt keine Haftung.
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    insieme Zürich hilft gerne weiter

  • Lassen Sie uns Ihre Bedürfnisse wissen, damit wir versuchen können, auf diese einzugehen. insieme Zürich handelt stets im Interesse ihrer Gäste.
     
    Bei Fragen geben wir gerne Auskunft:
    insieme Zürich Stadt und Bezirk Meilen
    Regensbergstrasse 89
    8050 Zürich

    Tel: 044 381 21 05
    info@insieme-zuerich.ch