Schutzkonzept für Ferienangebote von insieme Zürich

Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrats sind folgende übergeordneten Grundsätze einzuhalten:

  • Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
  • Social-Distancing (1.5m Mindestabstand zwischen Personen; keinen Körperkontakt)
  • Besonders gefährdete Personen gilt es zu schützen.
  • Gäste und Betreuer*innen werden in Kleingruppen von max. 5 Personen eingeteilt. Diese Gruppen gelten für die gesamte Feriendauer.
  • In den Innenräumen der Unterkunft gelten deren Richtlinien.
  • Die Schutzkonzepte der jeweiligen Unterkünfte und Ausflugsziele müssen eingehalten werden.
  • Die Hauptleitung, das Leitungsteam sowie die Feriengäste sind dafür verantwortlich, dass dieVorgaben eingehalten werden.
  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Ferienangebote nicht antreten.
  • Personen, bei denen während des insieme-Angebotes Krankheitssymptome auftreten, müssen isoliert werden gemäss den: Anweisungen des Bundes zur Isolation
  • Das Tragen einer Hygienemaske ist Pflicht in Innenräumen. insieme Zürich stellt Hygienemasken zur Verfügung. In Aussenräumen ist das Tragen Pflicht, wenn der Abstandnicht gewährleistet werden kann.
  • Das folgende Schutzkonzept wird am ersten Ferientag vom Leitungsteam in einfacherSprache erklärt um sicherzustellen, damit alle Teilnehmende über unsere Schutzmassnahmen informiert sind.

In unseren Ferienangeboten gelten folgende Vorgaben:

Alle Personen halten zu jedem Zeitpunkt 1.5m Abstand zu anderen Personen. Besonders gefährdete Personen gilt es zu schützen.

 


Wenn möglich, ÖV vermeiden. Falls ÖV genutzt wird, in den vorbestimmten Kleingruppen fahren und tragen von Schutzmasken ist Pflicht. Im Car gilt ebenfalls eine Maskenpflicht.

 


Alle Personen reinigen sich vor und nach dem Betreten des Kulturlokals die Hände mit Wasser und Seife oder desinfizieren sich die Hände. Desinfektionsmittel stehen am Ein- und Ausgang bereit.

 


Maskenpflicht gilt zu jedem Zeitpunkt in Innenräumen. Falls der Abstand von 1.5m in Aussenbereichen nicht eingehalten werden kann, gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Bei notwendigen pflegerischen Tätigkeiten muss die Betreuungsperson die nötigen Hygieneartikel (Maske und Handschuhe) tragen. Die zu betreuende Person muss ebenfalls einen Mundschutz tragen. Somit ist die individuelle Betreuung gewährleistet.


insieme Zürich erfasst alle Kontaktdaten von allen Personen des Ferienangebotes für die Rückverfolgbarkeit.

 


Kopie vom Impfausweis, falls gegen Covid-19 geimpft, ansonsten max. 48h alten und negativen Covid-19 Test vorweisen Schnelltest (durch geschultes Personal in Apotheke oder Testzentrum) oder PCR-Test. Selbsttests werden nicht akzeptiert, das sie gemäss BAG unseren Zweck nicht erfüllen (dienen vorwiegend privaten Zwecke)
 


Oberflächen und Gegenstände, die von mehreren Personen angefasst werden, regelmässig reinigen (Türklinken, Tische, etc.). Nur geschlossene Abfallkübel mit verschliessbaren Plastiksäcken
verwenden. Räume sind viermal pro Tag während 10 Minuten zu lüften.

 


Mit der Unterschrift auf dem Fragebogen, bestätigen die Personen, das Schutzkonzept gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
 


Bei Fragen steht das insieme Zürich Team gerne zur Verfügung.
Email: info@insieme-zuerich.ch
Tel: 044 381 21 05