Mitglieder des Vereins insieme Zürich sind:

Mitglieder des Vereins sind:

  • Aktivmitglieder:
    Menschen mit Behinderungen, deren Eltern und Geschwister sowie Angehörige und andere Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren.
  • Zweitmitglieder:
    Zweitmitglieder sind gleichzeitig auch Aktivmitglieder des Vereins. Personen, welche nachweislich bereits bei einem anderen insieme-Verein eine Aktivmitgliedschaft haben. Jedes Zweitmitglied hat eine Stimme im Verein. Alle haben die gleichen Rechte und Pflichten. Für Zweitmitglieder wird kein Teilbetrag an den Dachverband insieme Schweiz fällig. Die Zweitmitgliedschaft zählt nicht für die Ermittlung der Stimmkraft des Vereins an der Delegiertenversammlung des Dachverbandes insieme Schweiz.
  • Gönnermitglieder:
    Personen und Institutionen, welche sich für die Verwirklichung der Ziele des Vereins durch regelmässige finanzielle Unterstützung einsetzen. Für Gönnermitglieder wird kein Teilbetrag an den Dachverband insieme Schweiz fällig. Die Gönnermitgliedschaft zählt nicht für die Ermittlung der Stimmkraft des Vereins an der Delegiertenversammlung des Dachverbandes insieme Schweiz. Gönnermitglieder werden zu den Generalversammlungen des Vereins eingeladen, sind aber nicht stimmberechtigt.
  • Ehrenmitglieder:
    Jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme.

Für die Aufnahme von Aktiv-, Zweit- und Gönnermitgliedern ist die Geschäftsstelle, für die Ernennung von Ehrenmitgliedern ist die Generalversammlung zuständig.

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

  • freiwilligen Austritt in schriftlicher Form
  • nicht Bezahlen des Mitgliederbeitrages;
  • Ausschluss durch den Vorstand aus wichtigen Gründen. Das ausgeschlossene Mitglied kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses an die Generalversammlung rekurrieren, welche definitiv beschliesst.

Als Aktivmitglied bei insieme Zürich wirst du automatisch auch beim Dachverband insieme Schweiz angemeldet und erhältst das Magazin «insieme»